Der Hauptzweck der Organisationsgründung besteht in der Gewährleistung von Tätigkeiten im Bereich der Instandhaltung, Reparatur, Verwaltung und Entwicklung des dem Gründer anvertrauten öffentlichen Eigentums. Aufgrund der Gewerbeberechtigung hat die TSML die Möglichkeit, weitere mit ihrem Hauptzweck und Gegenstand im Zusammenhang stehende Tätigkeiten für andere natürliche und juristische Personen auszuüben.
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