Vortrag: „Die ‚planmäßige Bewirtschaftung des Erbgutes‘. Die Auswirkungen der...

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Städtische Museen Zittau

Am 14. Juli 1933 wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ verabschiedet, das die Zwangssterilisierung hunderttausender von den Nationalsozialisten als „erbkrank“ eingestufter Menschen legitimierte. Bei der Umsetzung kam den Gesundheitsämtern und den dort arbeitenden Amtsärzten eine besondere Rolle zu: Sie hatten die Entscheidung darüber zu treffen, wer eine Familie gründen durfte, und wer nicht. Im Vortrag geht es um das staatliche Gesundheitsamt Zittau und die Umsetzung des Sterilisationsgesetzes im Watzdorfheim Pethau in den Jahren 1934/35.

Die Gedenkstätte Großschweidnitz gehört zur Stiftung Sächsische Gedenkstätten und erinnert an über 5.500 Frauen, Männer und Kinder, die zwischen 1939 und 1945 in der Landesanstalt Großschweidnitz ermordet wurden. Die Nationalsozialisten strebten eine gesunde deutsche „Volksgemeinschaft“ an, in der Menschen mit geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen keinen Platz hatten. Sie wurden ab 1934 zwangssterilisiert und auf persönliche Anordnung Adolf Hitlers hin ab 1939 getötet.


Referentin ist Dr. Maria Fiebrandt, u.a. Referentin für wissenschaftliche Dokumentation und Bildungsarbeit in der Gedenkstätte Großschweidnitz. Sie spricht über das Thema Die „planmäßige Bewirtschaftung des Erbgutes“. Die Auswirkungen der nationalsozialistischen Machtübernahme auf das Gesundheitswesen im Raum Zittau“.


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Aktualisiert am 23.10.23, 17:41 Uhr
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